Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Aufträge an ampand – Andreas Amplatz: Fotografie, Drohnenaufnahmen, grafische Arbeiten und Drucke. Für Käufe im Print-Shop gelten die Bestellbedingungen, für die Fotobox die eigenen Mietbedingungen.
- § 1 Geltung
- § 2 Leistung und Durchführung
- § 3 Nutzungsrechte
- § 4 Bearbeitung, Namensnennung, Eigenwerbung
- § 5 Daten, Lieferung, Archivierung
- § 6 Rechte Dritter
- § 7 Honorar und Nebenkosten
- § 8 Storno und Terminverschiebung
- § 9 Zahlung
- § 10 Gewährleistung und Haftung
- § 11 Grafische Arbeiten
- § 12 Drucke
- § 13 Datenschutz
- § 14 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltung
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge an Andreas Amplatz, ampand – Visuelle Kommunikation, Gassensteig 9, 6406 Oberhofen im Inntal (im Folgenden „ampand“). Sie umfassen insbesondere Foto- und Videoaufnahmen, Drohnenaufnahmen, Bildbearbeitung, grafische Arbeiten (z. B. Logo, Corporate Design, Drucksorten, Layouts, Webdesign), Drucke auf Bestellung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten.
1.2Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Sie gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.
1.3Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ampand ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
1.4Für den Kauf von Prints über den Online-Shop auf ampand.at gelten die gesonderten Bestellbedingungen. Drucke, die im Rahmen eines Auftrags oder auf individuelle Bestellung außerhalb des Shops gefertigt werden, fallen unter diese AGB. Für die Vermietung der Fotobox gelten die gesonderten Mietbedingungen der Fotobox.
§ 2 Leistung und Durchführung
2.1ampand führt den Auftrag sorgfältig und nach bestem fachlichen Wissen aus. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.2Soweit der Auftraggeber keine schriftlichen Vorgaben macht, entscheidet ampand über die gestalterische und technische Umsetzung: Bildauffassung, Licht, Perspektive, Auswahl der Aufnahmen und eingesetzte Technik. Stilistische Abweichungen von früheren Aufträgen sind kein Mangel.
2.3ampand kann zur Auftragserfüllung Dritte heranziehen (z. B. Assistenz, Druckerei, Labor).
2.4Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände, die nicht in der Person von ampand liegen, insbesondere Wetter bei Außen- und Drohnenaufnahmen, die rechtzeitige Bereitstellung von Räumen, Produkten und Personen sowie Zugangs- und Drehgenehmigungen am Aufnahmeort.
2.5Drohnenaufnahmen erfolgen nur, soweit sie rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig sind. Muss ein Drohnenflug aus Gründen der Flugsicherheit, des Wetters oder fehlender Genehmigungen abgesagt oder abgebrochen werden, ist das kein Mangel; ein Ersatztermin wird vereinbart.
2.6Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden.
§ 3 Nutzungsrechte
3.1Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen (§§ 1, 2, 73 ff UrhG) verbleiben bei ampand.
3.2Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber eine Werknutzungsbewilligung nach § 24 UrhG. Sie ist:
- nicht ausschließlich (ampand darf die Aufnahmen selbst weiter nutzen, siehe 4.3),
- zeitlich und örtlich unbeschränkt,
- für die Eigenwerbung des Auftraggebers in allen Medien (Website, Social Media, Print, Präsentationen, Pressearbeit),
- nicht übertragbar; ausgenommen ist die Weitergabe an Dienstleister, die im Auftrag des Auftraggebers tätig sind (z. B. Agentur, Druckerei), ausschließlich für dessen Zwecke.
3.3Nicht umfasst und gesondert zu vereinbaren sind insbesondere:
- ausschließliche Nutzungsrechte (Werknutzungsrecht),
- bezahlte Werbekampagnen (z. B. Plakat, Anzeigen, bezahlte Online-Werbung),
- Weitergabe oder Verkauf an Dritte, Nutzung durch Partner- oder Konzernunternehmen,
- Verwendung als Produkt oder Teil eines Produkts (z. B. Verpackung, Merchandise),
- Nutzung zum Training von KI-Systemen.
3.4Die Nutzungsrechte gelten erst ab vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Bis dahin ist nur die Ansicht zur Auswahl gestattet.
3.5Nutzt der Auftraggeber Aufnahmen über den vereinbarten Umfang hinaus, steht ampand ein angemessenes Entgelt für die zusätzliche Nutzung zu, mindestens in Höhe der üblichen Lizenzgebühr. Weitergehende Ansprüche nach dem UrhG bleiben unberührt.
§ 4 Bildbearbeitung, Namensnennung, Eigenwerbung
4.1Der Auftraggeber darf die Aufnahmen zuschneiden und im Format an das jeweilige Medium anpassen. Darüber hinausgehende Veränderungen – insbesondere Montagen, starke Farb- oder Filterbearbeitung und KI-gestützte Veränderung des Bildinhalts – bedürfen der Zustimmung von ampand.
4.2Bei Veröffentlichung ist ampand als Urheber zu nennen:
- bei redaktioneller Nutzung (Presse, Fachmedien, Bücher, Kataloge) direkt beim Bild mit „Foto: Andreas Amplatz / ampand.at“,
- auf der Website des Auftraggebers genügt ein gesammelter Bildnachweis im Impressum, z. B. „Fotos: Andreas Amplatz – ampand.at“,
- in Social Media ist eine Nennung oder Markierung (@ampand_photo) erwünscht, aber nicht verpflichtend.
4.3ampand darf die Aufnahmen zur Eigenwerbung verwenden, etwa auf ampand.at, in Social Media, im Portfolio, bei Ausstellungen und Wettbewerben. Wünscht der Auftraggeber das nicht oder erst nach einer Sperrfrist (z. B. bis zum Produktlaunch), teilt er das vor Auftragsbeginn mit. Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, verwendet ampand nur mit deren Einwilligung bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
4.4Belegexemplare von Printveröffentlichungen sind ampand auf Anfrage kostenlos zur Verfügung zu stellen; bei Online-Veröffentlichungen genügt ein Link.
§ 5 Daten, Lieferung, Archivierung
5.1Geliefert werden bearbeitete Bilddateien in einem für den vereinbarten Zweck geeigneten Format (in der Regel JPEG). Rohdaten (RAW) und unbearbeitete Aufnahmen werden nicht herausgegeben, sofern nicht anders vereinbart.
5.2Die Auswahl der Aufnahmen kann über eine passwortgeschützte Online-Galerie von ampand erfolgen. Die Galerie ist für die vereinbarte Auswahlfrist verfügbar und wird danach gelöscht.
5.3Mit der Übermittlung des Download-Links gilt die Lieferung als erfolgt. Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich.
5.4ampand bewahrt die gelieferten Aufnahmen in der Regel drei Jahre auf; eine Pflicht zur Archivierung besteht nicht. Eine spätere Neulieferung aus dem Archiv kann gegen Aufwandsentschädigung erfolgen. Bei Verlust der Archivdaten bestehen keine Ansprüche.
§ 6 Rechte Dritter
6.1Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen: von abgebildeten Personen (insbesondere Mitarbeitenden, § 78 UrhG und DSGVO), von Rechteinhabern abgebildeter Werke, Marken oder Designs sowie von Eigentümern der Aufnahmeorte.
6.2Der Auftraggeber hält ampand gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus einer fehlenden Zustimmung oder einer Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus entstehen.
6.3ampand steht für Zustimmungen Dritter nur ein, wenn das ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Auf Wunsch stellt ampand Vorlagen für Einwilligungserklärungen (Model-Release) zur Verfügung.
§ 7 Honorar und Nebenkosten
7.1Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Fehlt eine Vereinbarung, gilt ein angemessenes Honorar nach der aktuellen Preisliste von ampand. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2Das Honorar steht auch zu, wenn der Auftraggeber die Aufnahmen nicht verwendet oder die Verwendung von der Entscheidung Dritter abhängt.
7.3Nicht im Honorar enthalten und gesondert verrechnet werden, sofern nicht anders vereinbart: Fahrtkosten außerhalb von 30 km um Oberhofen im Inntal, Übernachtung, Requisiten, Modelle, Styling, Mieten für Locations oder Spezialtechnik sowie Genehmigungsgebühren.
7.4Änderungswünsche während oder nach der Durchführung, zusätzliche Korrekturschleifen über zwei hinaus und außergewöhnlicher Abstimmungsaufwand werden nach Aufwand verrechnet.
7.5Wartezeiten am Aufnahmeort, die ampand nicht zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.
§ 8 Storno und Terminverschiebung
8.1Muss ein Termin abgesagt werden, bemüht sich ampand zuerst um einen Ersatztermin. Wird innerhalb von sechs Monaten ein Ersatztermin wahrgenommen, fallen keine Stornokosten an, nur bereits entstandene Nebenkosten.
8.2Tritt der Auftraggeber endgültig vom Auftrag zurück, stehen ampand folgende Anteile des vereinbarten Honorars zu, zuzüglich bereits angefallener Nebenkosten:
| Rücktritt vor dem Aufnahmetermin | Anteil am Honorar |
|---|---|
| mehr als 14 Tage | kostenfrei |
| 14 bis 4 Tage | 25 % |
| 3 Tage oder weniger | 50 % |
Für ganztägige Aufträge und Hochzeiten kann im Angebot eine eigene Regelung vereinbart werden.
8.3Bei grafischen Arbeiten und Drucken auf Bestellung werden bei Rücktritt die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand sowie bereits beauftragte Fremdleistungen (z. B. Druck, Material) verrechnet.
8.4Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass ampand ein geringerer Schaden entstanden ist oder der Termin anderweitig vergeben werden konnte.
8.5Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die ampand nicht zu vertreten hat (z. B. Wetter, 2.4), wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits erbrachter Aufwand und angefallene Nebenkosten werden verrechnet.
8.6Kann ampand einen Termin wegen Krankheit oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart oder eine Vertretung angeboten. Ist beides nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht.
§ 9 Zahlung
9.1Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
9.2ampand kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts verlangen, insbesondere bei Neukunden, Hochzeiten und Aufträgen mit hohen Nebenkosten. Der Termin gilt erst mit Eingang der Anzahlung als fix reserviert.
9.3Bei Aufträgen, die in Teilen erbracht werden, kann ampand nach jeder Teilleistung abrechnen.
9.4Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Unternehmen nach § 456 UGB, gegenüber Verbrauchern nach § 1000 ABGB). Gegenüber Unternehmen fällt zusätzlich die Pauschale nach § 458 UGB an. Notwendige und angemessene Mahn- und Inkassokosten trägt der Auftraggeber.
9.5Gelieferte Prints und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ampand; die Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Bezahlung (3.4).
§ 10 Gewährleistung und Haftung
10.1Unternehmer als Auftraggeber müssen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und mit Beschreibung rügen; danach gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 6 Monate. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
10.2Bei berechtigten Mängeln bessert ampand zunächst nach (z. B. Nachbearbeitung oder, wenn möglich, Neuaufnahme). Erst wenn die Verbesserung nicht möglich ist oder scheitert, besteht ein Anspruch auf Preisminderung. Geringfügige Abweichungen, etwa Farbunterschiede durch unterschiedliche Bildschirme oder Druckverfahren, sind kein Mangel.
10.3Für Mängel, die auf unrichtige oder unvollständige Vorgaben des Auftraggebers zurückgehen, haftet ampand nicht (§ 1168a ABGB).
10.4ampand haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Personenschäden und, gegenüber Verbrauchern, nicht für Schäden an Sachen, die ampand zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Drittkosten (z. B. Modelle, Reisekosten, Agenturleistungen) ausgeschlossen.
10.5Gehen Aufnahmen vor der Lieferung durch technischen Defekt oder Datenverlust verloren, beschränkt sich die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen, sofern möglich, oder die Rückzahlung des Honorars für die betroffenen Leistungen.
10.6Vom Auftraggeber übergebene Produkte, Requisiten und Vorlagen sind von diesem ausreichend zu versichern.
§ 11 Grafische Arbeiten
11.1Grafische Arbeiten umfassen insbesondere Logos, Corporate Design, Drucksorten (z. B. Visitenkarten, Folder, Plakate), Layouts, Präsentationen und Webdesign. Umfang und Anzahl der Entwürfe ergeben sich aus dem Angebot.
11.2Im Honorar sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen sowie Änderungen an bereits freigegebenen Entwürfen werden nach Aufwand verrechnet.
11.3Mit der Freigabe (z. B. Druckfreigabe, Freigabe zur Veröffentlichung) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Texte, Schreibweisen und Zahlen. Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, gehen zu seinen Lasten.
11.4Für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) trägt er die Verantwortung und sichert zu, dass er sie verwenden darf (§ 6 gilt entsprechend).
11.5Für Nutzungsrechte gilt § 3 sinngemäß. Bei Logos und Signets erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht, damit er sie uneingeschränkt verwenden und als Marke schützen lassen kann. Nicht gewählte Entwürfe verbleiben bei ampand.
11.6Offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign-, Illustrator- oder Figma-Dateien) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben. Geliefert werden die für den vereinbarten Zweck nötigen Dateiformate (z. B. PDF, SVG, PNG).
11.7ampand prüft Entwürfe nicht auf Marken- oder Designrechte Dritter. Eine markenrechtliche Recherche ist Sache des Auftraggebers, sofern nicht gesondert beauftragt.
11.8Bei Webdesign ist der Auftraggeber für Hosting, Domain, rechtliche Pflichtangaben (Impressum, Datenschutzerklärung) und laufende Aktualisierung verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
§ 12 Drucke
12.1Drucke auf Bestellung (z. B. Fine-Art-Prints, Leinwand auf Keilrahmen, Platten) werden im eigenen Studio oder über Partner gefertigt. Material, Format und Ausführung ergeben sich aus dem Angebot.
12.2Farbwiedergabe, Kontrast und Oberflächenstruktur können je nach Material und Druckverfahren vom Bildschirm-Eindruck abweichen. Solche Abweichungen sowie materialtypische Merkmale (z. B. Holzstruktur, Leinwandstruktur) sind kein Mangel. Gleiches gilt für leichte Farbunterschiede bei Nachbestellungen.
12.3Vom Auftraggeber gelieferte Bilddaten werden ohne Gewähr für ihre Druckqualität verarbeitet. Auf erkennbar unzureichende Auflösung weist ampand hin.
12.4Da Drucke nach Vorgaben des Auftraggebers gefertigt werden, besteht kein Rücktrittsrecht nach Fertigungsbeginn (bei Verbrauchern § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG).
12.5Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über, gegenüber Verbrauchern mit Übergabe an sie. Transportschäden sind sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen, zu melden. Abholung im Studio in Oberhofen im Inntal ist nach Vereinbarung möglich.
§ 13 Datenschutz
13.1ampand verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und abgebildeter Personen nur, soweit es zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
13.2Bilddaten werden bei ampand inhouse gespeichert und nicht bei Cloud-Anbietern archiviert; für die Auslieferung über die Online-Galerie können vorübergehend externe Dienste genutzt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
14.2Erfüllungsort ist Oberhofen im Inntal. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für Oberhofen im Inntal sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit zwingende Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht entgegenstehen.
14.4Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
14.5Diese AGB gelten sinngemäß auch für Video- und Bewegtbildaufnahmen.
Stand: Oktober 2026